2m 18sLänge

► Rechtsanwalt Markus Mingers klärt die bekanntesten Irrtümer im Arbeitsrecht zum Thema Arbeitsunfähigkeit & Krankheit ✓ Kanzlei Mingers & Kreuzer // http://mingers-kreuzer.de Gerade bei winterlichen Temperaturen steigt die Ansteckungsgefahr für Grippe und Erkältungen. Doch, Arbeitnehmer erliegen oft bekannten Rechtsirrtümern im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Job! # 1 Minijobber haben bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung! Falsch - Ebenso wie für "normale" Arbeitsverhältnisse gilt auch im Minijob das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das heißt, ihr Gehalt wird abhängig vom Tarifvertrag bis zu sechs Wochen mindestens weiter ausgezahlt. # 2 Keine Kündigung bei Krankschreibung! Auch das ist ein Irrtum: Trotz Krankschreibung oder dem sogenannten "gelben Schein" kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Sogar bei einem Krankenhausaufenthalt kann die Kündigung ausgestellt werden und ist dabei wirksam. # 3 Wenn ich krankgeschrieben bin, darf ich gekündigt werden, wenn man mich beim Einkauf oder in der Kneipe erwischt! Mythos! Sofern keine ausdrückliche Bettpflicht besteht bzw. attestiert wurde, können Arbeitnehmer ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nachgehen. Eine Kündigung ist dabei nicht gerechtfertigt! ► Ihre Rechte im Blick! Abonnieren Sie unseren Kanal & erfahren täglich Neues aus Recht & Gesetz! KANZLEI MINGERS & KREUZER ► http://www.mingers-kreuzer.de ► https://de-de.facebook.com/MingersKre... ► https://twitter.com/KanzleiMingers IHR KONTAKT ZU UNS ✓ info@mingers-kreuzer.de oder ✓ 02461 / 8081 Weitere Videos ► Das Gehalt kommt nicht - 3 Schritte zur Zahlung! https://www.youtube.com/watch?v=ga6mRwJJh6w ► Massenentlassungen! Sozialauswahl als Hoffnungsschimmer https://www.youtube.com/watch?v=AVvi5GCE7kE