Kommentare
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Zum Glück hab ich da keine Probleme, aber wenn die das für alle Provider durch setzen, sind wir bald soweit wie die Chinesen !!!
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Auch ich kann den Unmut der Rechteinhaber schon verstehen. Trotzdem Sperren/Grenzen/Mauern ware, sind und werden es immer sein: Falsch! Ich empfinde es als einen Angriff auf die Netzneutralität.
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Das ist eine kurzgedachte Maßnahme technikfremder Menschen, genauso wie die Stoppschilder from Ursula von der Leyen. Ein VPN kommt daran problemlos vorbei. Das sollte jedem Betroffenen vollkommen klar sein.
Noch lachhafter wirds, wenn die Sperren nur für Telekom-Kunden gelten. Die Telekom ist sowieso ein hundsmiserabler Anbieter, ganz besonders bei großen Datenvolumen, weil sie ohne Ende drosseln. Sie sind nur in abgelegeneren Gebieten die einzigen Anbieter. -
Der BGH ist kein Gesetzgeber.
Die Sperren werden nicht kommen, notfalls mit Gesetz. -
Interessant. Heißt das nun, dass man Facebook einfach die Leitung kappt, wenn die weiterhin nicht auf "Hasskommentare" reagieren?
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Also ist Zensursula einen Schritt weiter an ihrem Stoppschild. Erinnerungen werden wach.
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Diktatur kommt immer mehr zurück in Deutschland mehr Kontrolle und Überwachung.
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Mit solchen Richtern geht's vom Neuland direkt wieder zurück in den Schwefelregen.
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Das sind ja Gesetzte wie in einer Bananenrepublik, in der der Staat vorschreibt, was man zu tun und lassen hat.
Die Netzneutralität ist dann wohl dahin. Der nächste Schritt ist dann, dass man eine Bank nicht mehr betreten darf, weil ja dadurch die Möglichkeit besteht, dass man die ausrauben könnte.
Nur weil der Altherrenverein GEMA so langsam nicht mehr klar kommt, muss man den Bürgern das Internet beschränken.
So fängt es im kleinen an und in ein paar Jahren ist das halbe Internet nicht mehr erreichbar. -
Kleine Nachhilfestunde "Netzinfrastruktur"
Also das mit dem nicht mehr Durchleiten stimmt so nicht: Damit man z.b. www.google.de aufrufen kann, wird ein (vom Provider zur Verfügung gestellter) sogenannter "DNS-Server" nach der IP (z.b. 123.156.189.173) von www.google.de gefragt. Die Sperre besteht darin, dass dieser DNS-Server bei Sperrung der betreffenden Webseite zurückmeldet: "Also die IP von kinox.to ist 145.245.135.67". In Wirklichkeit gehört der Server 145.245.135.67 aber der Polizei oder wem auch immer und zeigt eine Webseite an "Diese Adresse wurde gesperrt" (o.a.). Streng genommen ist das Ganze also nur eine Falschaussage von einem Listenserver der einem Auskunft zu einem Hostnamen (z.b. www.google.de) gibt. Die Sperre lässt sich dadurch umgehen, dass man einfach einen öffentlichen DNS-Server wie z.b. der von Google mit der IP "8.8.8.8" oder einen eigenen (vergleichsweise kostenintensiven) nutzt. Diese Betreiber/Server sind nicht verpflichtet der Aufforderung des Sperrens nachzukommen. Alternativ könnte man sich auch nur mit IP-Adressen (ohne Hostnamen wie google.de nur mit der entsprechenden Nummer - in dem Fall 123.156.189.173) durchs Internet kämpfen.
Ich hoffe ich konnte etwas aufklären... :D
PS: Alle IPs bis auf 8.8.8.8 sind frei erfunden.
+Kanzelei WBS -
Wie EU und Gerichte das Internet killen.... war schön, solange Rechteinhaber dort nicht aktiv waren....
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Mit anderen Worten: Youtube wird bald ganz gesperrt?
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Wird natürlich wieder interessant bei Fällen wie der theoretisch legalen chinesischen Website. Ich befürchte manchmal, dass unsere werten Richter sehr wenig von allem rund ums Internet verstehen und die Auswirkungen ihrer eigenen Urteile nicht einschätzen können.
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Schöne neue Welt #eristwiederda
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Wir wissen ja das sich die meisten Richter nicht mit dem Internet wirklich auskennen. Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet. Faktisch kann jeder der eine Kritische Seite entdeckt die unter dem Vorwand der Urheberrechtsverletzung sperren lassen. Ich sehe eine Gefahr in der Meinungsfreiheit.
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Typisch Deutsche. Kaum können die Leute mal nicht mehr ihre illegalen Filme, Serien und Musikdateien runterladen, schon heulen sie rum, dass das ganze Internet zensiert wird. Kommt mal auf den Boden und hört euch das Urteil wenigstens bis zum Ende an. Die Freiheit der Internetpiraten sollte nicht mit den Rechten der Film-/Musikindustrie erkauft werden. Sonst könnten wir ja auch gleich anfangen und rummeckern, dass es bescheuert ist, einen Bankräuber oder Mörder ins Gefängniss zu stecken und ihm seine "Freiheit" weg zu nehmen.
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So langsam geht mir mit Europa/Deutschland in sachen internet auf die eier -> VPN wird jetzt nun endlich installed
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Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, was genau eine Internet-Seite ist. Oder hier, bezieht sich die Sperre auf z.B. ganz kinox.to oder nur auf kinox.to/starwars7.html? Sprich, wird die ganze Domain gesperrt oder nur der Teil der den "Verstoß" enthält?
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und wer bestimmt welche Seiten Iligal sind?
Der BGH hat in zwei Verfahren entschieden (I ZR 3/14 und I ZR 174/14), dass eine Haftung des Access Providers als Störer grundsätzlich möglich ist, allerdings erst nachdem die Inanspruchnahme der Webseiten Betreiber und Host Provider gescheitert ist. Rechteinhaber, die gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz vorgehen wollen, müssen in Zukunft erst einige Anstrengungen vornehmen, bevor sie den Access Provider zur Sperrung von Webseiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten verpflichten können. Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/internetrecht/bgh-access-provider-koennen-in-zukunft-zur-sperrung-von-webseiten-verpflichtet-werden-ra-solmecke-mit-einer-rechtlichen-einschaetzung-64729/ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht. _____________________ Weitere Links zum Thema: Nutzerfragen: https://youtu.be/cDmvhJrLkmM vzbv setzt sich für gesetzliche Netzneutralität ein: https://youtu.be/h4I5l42d5D4 Geplante Volumenbegrenzung durch die Telekom legal? https://youtu.be/r7sGKTXayIQ _____________________ http://www.facebook.com/die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de