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Martin Schulz, der „gute“ Mensch ein „Krimineller“ als Kanzler? Von Thomas Böhm *) Veröffentlicht am 28. Januar 2017 von conservo Martin Schulz, der „gute“ Mensch von Würselenschulz Dort, wo normale Menschen ein Gehirn haben, finden sich bei Journalisten riesige Gedächtnislücken. Anders ist es nicht zu verstehen, dass jetzt so viele Medien den neuen Kanzlerkandidaten der heruntergekommenen SPD dermaßen in den Himmel jubeln. Kramt man nämlich in den Mottenkisten der Redaktionen, so könnte man so einiges Übles über Martin Schulz herausfischen. Vor knapp vier Jahren schrieb zum Beispiel Ulli Dönch im „Focus“ über den Mann, der Deutschland ab September dieses Jahres in den Abgrund führen möchte, folgendes: Eigentlich sollte man über Martin Schulz nur lächeln. Über seine grenzenlose Eigenliebe, sein Machtgehabe und seine Wichtigtuerei. Doch der Mann ist gefährlich. Denn Martin Schulz ist seit über einem Jahr Präsident des Europäischen Parlaments. Und damit Herr über 754 Abgeordnete, die durch ihr ständiges Reisen zwischen Brüssel, Straßburg und Luxemburg nicht nur gigantische Kosten produzieren. Sondern bisweilen auch höchst brisante Gesetze. ----- Wir lesen dazu auf einer Seite eines Anwalts: Die Strafe für einen einfachen Betrug ist dem § 263 Abs. 1 StGB zu entnehmen. Das Gesetz sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Verurteilung wegen Betruges führt zu einem Eintrag in das das Bundeszentralregister und wird regelmäßig in ein Führungszeugnis aufgenommen… Ein schwerer Betrug liegt nach § 263 Abs. 3 StGB vor, wenn man… …gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, oder einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, der eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. Im Falle eines schweren Betruges erhöht sich das Strafmaß deutlich. Das Gesetz sieht als Strafe nur noch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist regelmäßig nicht mehr möglich… (http://www.rechtsanwalt-betrug.de). Nun gibt es in der Angelegenheit „Schulz“ keinen Kläger, und außerdem kann man dem Herren aufgrund seiner Tätigkeit auch keine „Immunschwäche“ nachweisen, so dass es schwer sein wird, ihn offiziell als „kriminell“ zu bezeichnen. Er wird also weiterhin als umjubelter Kanzlerkandidat gehandelt werden. Aber wie heißt es doch so schön: Jedes Volk bekommt die Politiker, die es verdient. https://conservo.wordpress.com/2017/01/28/ein-krimineller-als-kanzler Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie JouWatch eine kleine Spende zukommen lassen würden! Hier der Link: http://journalistenwatch.com/