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Ein Film in sieben Abteilungen, unter Mitwirkung der Wasserwerfer-Besatzungen 1 + 2 und ihrer Befehlshaber aus Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft und CDU-Zentrale. Fig. 1: Leichter Sprühregen [12. 51 Uhr] Fig. 2: Gemeingefährliche Mittel [13. 05 Uhr] Fig. 3: Heimtückischer Reizgas-Angriff [13. 38 Uhr] Fig. 4: Vorsätzliche schwere Körperverletzung [14. 08 Uhr] Fig. 5: Niedrige Beweggründe [14. 10 Uhr] Fig. 6: Grausame Begehungsweise [14. 13 Uhr] Fig. 7: Purer Sadismus [16. 33 Uhr] Der gnadenlos brutale Einsatz, insbesondere des WaWe 2 kurz nach 14 Uhr (vgl. 14. 08 Uhr, hier ab 3:38), bei dem schwere Körperverletzungen i.S.v. § 226 StGB in zahlreichen Fällen billigend in Kauf genommen (dolus eventualis, mithin Vorsatz), bzw. tatbestandsmäßig mehrfach erfüllt wurden (vgl. unten Nachtrag 1), macht Polizeipräsident Siegfried Stumpf und OStA Bernhard Häussler zu Mitschuldigen, da sie diese schweren Straftaten hätten verhindern können und müssen (dokumentierte Anwesenheit ab 14. 11 Uhr, vermutlich aber bereits früher). Darüber hinaus mehren sich inzwischen Hinweise, dass beide, Häussler und Stumpf, strafrechtlich auch als Anstifter gelten könnten. Es bleibt also spannend, wie lange sie dem Druck standhalten und fortfahren, den Ex-Ministerpräsidenten-Darsteller aus falsch verstandener Loyalität zu decken (und dieser seinerseits weiterhin Merkel und Pofalla). Nachtrag 1: Die drei, durch den Einsatz des WaWe 2 am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten schwer an Kopf und Augen verletzte Demonstranten: Daniel K. (14. 07 Uhr) Gerhard W. (14. 08 Uhr) Alexander S. (14. 15 Uhr) Der am schwersten verletzte Dietrich W. wurde bereits gegen 13. 45 Uhr (von WaWe 1) getroffen. . Nachtrag 2: Am 09.03.2015 verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den ehemaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 15.600,- Euro (120 Tagessätze à 130,- Euro). Wenn Stumpf den Strafbefehl annimmt, ist er vorbestraft. Die Ermittlungen gegen Stumpf waren während des Wasserwerfer-Prozesses gegen zwei Polizeibeamte eingeleitet worden. Sie hatten ausgesagt, daß ihr früherer Chef entgegen eigener Aussagen frühzeitig im Schlossgarten war und den harten Strahl der Wasserwerfer gesehen habe. Stumpf hatte immer betont, dass er von den Verletzten erst in den Abendstunden gehört habe.