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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) verursacht Kosten, welche davon muss der Arbeitgeber übernehmen? Welche wesentlichen Posten zählen unstreitig zu den Kosten Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und müssen deshalb nach § 96 Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SG) IX vom Arbeitgeber übernommen werden? Diese Frage klären wir für Sie in diesem Video. ► Weitere Informationen zum Thema Kosten der SBV → http://www.betriebsrat.com/schwerbehindertenvertretung-aufgaben#Kosten ► Bleiben Sie mit uns in Kontakt Youtube Kanal abonnieren → https://youtube.com/channel/UCXoZDWBuXHidtoa9cjhaqUQ?sub_confirmation=1 Facebook → http://facebook.com/BetriebsratInfos Seminare für Betriebsräte → https://waf-seminar.de Newsletter abonnieren → https://waf-seminar.de/newsletter Forum für Betriebsräte → http://br-forum.de Wissensplattform für Betriebsräte → http://betriebsrat.com ► Wir sind für Sie da Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr Telefon: 08158 9972410 Fax: 08158 9972111 SMS-Mobil: 01578 2124000 E-Mail: mail@waf-seminar.de Internet: https://waf-seminar.de