Kommentare
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#FragWBS Anknüpfend an dieses Video, frage ich mich: ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, besitze ein geregeltes Einkommen und bin fast 30 Jahre alt. Dennoch stuft mich die SCHUFA, aus mir völlig unnachvollziehbaren Gründen, bei "extrem hohem Risiko" ein. Dies führt dazu, dass mich alle Bank- und Kreditinstitute bei jeglicher Anfrage behandeln, als wäre ich ein Schwerverbrecher. Wie kann dies ohne Weiteres möglich sein?
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#fragwms #gez #Rundfunkbeitrag
Ich habe einen interessanten Artikel gelesen, dass jemand darauf besteht den Rundfunkbeitrag in Bar zu bezahlen. Ziel ist, dass sich das wegen den für die GEZ entstehenden Gebühren nicht rechnet und desshalb darauf verzichtet wird. (Quelle: http://www.golem.de/news/protest-barzahlung-koennte-rundfunkbeitrag-verhindern-1506-114480.html)
Wie sehen Sie die Erfolgschancen? -
#FragWBS Wie beurteilen Sie die gängige Praxis der Jobcentren bezüglich Sanktionen gegen ALG II-Bezieher, die durch unterschreiben einer Eingliederungsvereinbarung sogar bis zu 100% betragen können und somit dem Betroffenen jegliche Lebensgrundlage entziehen? Ist soetwas überhaupt mit dem GG vereinbar, ohne zu berücksichtigen, ob ein Verstoß vorlag und man diesen berechtigterweise sanktionieren hätte können oder sollen?
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Ich finde es mutig und naiv zu gleich, wenn man heute noch ein Unternehmen mit einer Unternehmensform gründet, bei welcher man mit dem privaten Vermögen vollständig haftet.
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Diese Rating** ist neben unter anderem der Börse ein weiteres Übel im Untergang der Menschheit.
Das ist nur Knetemachen. -
Diese Rating-Agenturen wie etwa die SCHUFA sind mir suspekt. Man hat schon in der Vergangenheit nachweisen können, dass Leute durch einen bloßen Umzug in ein bestimmtes Gebiet eine schlechtere Wertung erhalten. Wenn das nicht Willkür ist, dann stehe ich vor einem Rätsel. Da muss doch eine Änderung her...
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#FragWBS
Seit Neustem ist ein dezentralisierter Cloud-Speicher in der Mache namens "Storj" (http://storj.io/)
Kurz worum es geht und wie es funktioniert:
Es wird ein Peer-to-Peer Netzwerk aufgebaut, wie es beim Filesharing bzw. Torrents es der Fall ist. Es hat den Zweck einen dezentralisierten Cloud-Speicher zu errichten, welcher Dateien automatisch und zwingend verschlüsselt. Da es auf der gleichen Technologie basiert, welche auch bei den Bitcoins zum Einsatz kommt, werden die Dateien, die jemand ins Netzwerk lädt, mehr oder minder auf viele andere Rechner dupliziert. Dadurch sind sie immer und überall erreichbar. Um das Netzwerk am Leben zu halten, muss man (nicht zwingend) einen Teil seiner Festplatte für andere zur Verfügung stellen. Dateien können zwischen Nutzern ausgetauscht werden, indem der Besitzer einen kryptographischen Schlüssel einer Datei an andere weiter gibt.
Meine Frage:
Nun kommt jemand auf die Idee, urheberrechtlich geschütztes Material ins Netzwerk hochzuladen. Aus prinzipiellen Gründen kann es nun der Fall sein, dass sich ohne davon zu wissen, genau dieses auf meine Festplatte dupliziert. Jetzt nimmt dieser jemand den genannten Zugriffsschlüssel und macht ihn öffentlich. Andere Personen können nun das geschütze Material von meiner Festplatte und somit meines Internetanschlusses herunterladen. Da ich aber aufgrund der Verschlüsselung keinerlei Informationen darüber habe, was auf meiner Festplatte landet, frage ich mich ob man dafür haftbar gemacht werden kann, so etwas zu verbreiten.
Vielen Dank :) -
#FragWBS Folgendes Szenario: Zwei Webseiten haben die Erlaubnis eines Spieleherstellers, Inhalte (Texte, Bilder, Videos...) zu einem Spiel zu veröffentlichen. Darf nun Webseite A ohne zu fragen Bilder von Webseite B übernehmen? Falls es nicht erlaubt ist, was kann man dagegen machen, wenn sich der Webseitenbetreiber weigert, die Bilder zu entfernen bzw. eine Quellenangabe zu tätigen?
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Upload vor 3 Sekunden... was ein Zufall.
Gutes Video.
Im entschiedenen Fall hat sich die Klägerin gegen ein vorgenommenes Rating einer Ratingagentur zur Wehr gesetzt. Die Klägerin selber ist seit mehreren Jahren unternehmerisch erfolgreich am Markt tätig. In dieser Zeit kam es zu keinen Zahlungsausfällen oder sonstigen Zahlungsschwierigkeiten. Die Beklagte hat für das Unternehmen der Klägerin als Ratingagentur anhand eigener Gewichtungspunkte das schlechtmöglichste Rating mit dem Risikoindikator 4 festgelegt. Dritte konnten nunmehr Informationen über das klagende Unternehmen einholen und haben dabei von der Beklagten mitgeteilt bekommen, dass die Ratingagentur das Ausfallrisiko als hoch eingestuft hat. Für die Klägerin ergab sich naheliegend daraus ein wirtschaftliches Problem, da die Gefahr bestand, dass Kunden durch das negative Ranking abgeschreckt würden. Darüber hinaus kann eine solch schlechte Einschätzung der eigenen Kreditwürdigkeit die unternehmerische Reputation erheblich gefährden. Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/unternehmens-scoring-durch-ratingagentur-erfolgreich-angreifbar-60725/ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht. ________________________________ Weitere Links zum Thema: Nutzerfragen: https://youtu.be/yDL-gbet-iM Kuriose Abmahnungen – Ein Fallbeispiel: https://youtu.be/uNEPzsZwpw0 SCHUFA braucht SCORING-Formel nicht zu offenbaren: https://youtu.be/0Jr8Zpwz3ZQ ________________________________ http://www.facebook.com/die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de